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Rahmenbedingungen des Kindergartens

 

Das Haus Regenbogen ist ein Angebotskindergarten mit besonderer pädagogischer Prägung. Demzufolge erstreckt sich der Einzugsbereich über das umliegende Wohngebiet hinaus. Dennoch haben Brettener Kinder Priorität bei der Platzvergabe. Die Gründe der Eltern, ihr Kind dem Kindergarten Haus Regenbogen anzuvertrauen, sind unterschiedlich und vielfältig: Wesentliche Kriterien sind die Orientierung an der Pädagogik Rudolf Steiners, die Möglichkeit der flexiblen und ganztägigen Betreuung, die Aufnahme von Krippenkindern und behinderten Kindern sowie der familiäre Rahmen eines überschaubar kleinen Kindergartens.

 

In zwei altersgemischten Gruppen mit insgesamt 35 Kindern werden – wenn möglich - behinderte und nicht behinderte Kinder im Alter von ein bis sieben Jahren betreut. Die Anzahl der Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) - zusammenberechnet mit den behinderten Kindern -, sollte aus pädagogischen Gründen die Zahl sieben nicht überschreiten.

 

Mehrere Monate vor Beginn des Kindergartenjahres im September werden neue Kinder durch das ErzieherInnenteam im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgenommen.

 

Folgende Kriterien werden bei der Aufnahme neuer Kinder berücksichtigt:

·        Anmeldedatum
·        Geschwisterkinder und Kinder aus anderen Waldorfeinrichtungen
·        Besonderes Engagement für die Waldorfpädagogik
·        Alleinerziehende und Berufstätige oder besondere Notlagen
·        Wohnort (Bretten und seine Ortsteile)

 

Den Kindern und ErzieherInnen steht ein Haus mit folgenden Ausstattungsmerkmalen zur Verfügung:

 

 

 

 

 

·        eine Garderobe

·        zwei Gruppenräume

·        ein Kleingruppenraum

·        zwei Schlafräume

·        eine Küche mit Essplatz

·        eine Teeküche mit Kleingruppenraum

·        Kindertoiletten auf 2 Etagen,

         Erwachsenentoilette im Eingangsbereich

·        ein Abstellraum

 

 

 

 

Zur Betreuung der Kinder sind derzeit fünf ErzieherInnen mit überwiegend teilzeitlichen Arbeitsverhältnissen, eine KinderpflegerIn, zwei PraktikantInnen (AnerkennungspraktikantIn und PraktikantIn im FSJ), eine Eurythmistin (2 Stunden/Woche), eine Köchin (Teilzeit) und eine Putzhilfe (Teilzeit) vorgesehen.

Die Arbeitszeit umfasst für Vollzeitkräfte 30 Stunden zusammen mit den Kindern, und 8,5 Stunden für die Vor- und Nacharbeitung, Elternarbeit, Dienstbesprechungen, Fortbildung u.ä. (näheres ist im Arbeitsvertrag und in der Dienstordnung geregelt.). Werden Blockaden im zwischenmenschlichen Bereich von einzelnen MitarbeiterInnen oder im Kreise des Vorstandes als drängend empfunden und geäußert, spätestens dann ist es angesagt, eine für den hier entstandenen Typ einer sozialen Einrichtung passende Supervision durchzuführen. Sie ist dann für alle MitarbeiterInnen und gegebenenfalls die Mitglieder des Vorstandes verbindlich, und sollte als gewöhnliche Klärungs- und Entwicklungschance der sozialen Binnenstruktur begriffen werden. Darüber hinaus sind die ErzieherInnen verpflichtet, sich zur Stärkung und Weiterführung des gewählten pädagogischen Konzeptes nach eigenem Ermessen um jeweils passende Fortbildungen zu bemühen und dem Vorstand die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

 

Krippenkinder (1 bis 3 Jahre):

Aufgenommen werden:

  • Kinder im Alter bis zu 3 Jahren; insbesondere Kinder von alleinstehenden Eltern
  • Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
  • Kinder, die aus besonderen Gründen einer sozialpädagogischen Hilfe und außerfamiliären Erziehung und Betreuung bedürfen

Aufgaben der Krippe:

  • Neben anderen Formen der außerfamiliären Erziehung erfüllt die Krippe die familienergänzenden Aufgaben dort, wo die kontinuierliche Familienerziehung nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann.
  • Die Bedeutung der ersten drei Lebensjahre für die Entwicklung des Kindes ist allgemein unbestritten. Die Aufgabe der Krippe ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Eltern eine tragfähige Grundlage für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung zu schaffen.

Voraussetzungen im Haus Regenbogen:

  • Eine familiäre Atmosphäre
  • Konstanz in den Beziehungen von ErzieherIn und Kind und in den Beziehungen der Kinder untereinander, damit das Kleinkind Geborgenheit und Vertrauen gewinnen kann.
  • Ein Tagesablauf, der dem Rhythmus des Kindes entspricht.
  • Eine personelle Betreuung und eine Arbeitseinteilung, die ausreichend Zeit für das Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes, vor allem nach Zuwendung zulässt.

Voraussetzungen für die Elternarbeit:

  • Zwischen den MitarbeiterInnen und den Eltern ist enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig.
  • Vor der Aufnahme des Kindes sollten Eltern bereits die Möglichkeit haben, sich umfangreich über die Arbeit in der Krippe zu informieren.
  • Übergangsregelungen bei der Aufnahme des Kindes sollen ermöglicht werden, z.B. am Anfang nur stundenweise Betreuung, Anwesenheit der Eltern und Teilnahme an der Arbeit

Kindergartenkinder (vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt):

Die Erziehung des Kindergartens ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie. Sie soll die individuelle Entwicklung des Kindes unter besonderer Berücksichtigung seiner sozialen Fähigkeiten in der altersgemischten Kindergartengruppe fördern.


Kinder mit Behinderungen:

Kinder mit Behinderungen sollen soweit möglich einen ganz normalen Kindergartenalltag erleben können, in einer ihnen vertrauten Umgebung, in der Kontakte und Freundschaften zu nicht behinderten Kindern möglich sind.

Voraussetzung bei den ErzieherInnen ist:

  • Eine liebevolle und konsequente Haltung allen Kindern gegenüber.
  • Die Bereitschaft, mit anderen Fachkräften zusammen zu arbeiten.
  • Die Bereitschaft, sich zusätzlich Zeit für Fortbildungen, Kooperationsgespräche, Elterngespräche usw. zu nehmen.
  • Die Bereitschaft, die Persönlichkeit des Kindes wahrzunehmen und zu respektieren.
  • Die Fähigkeit, die Kinder zu motivieren, mit zu helfen, das behinderte Kind zu strukturieren.
  • Bezugsperson sein zu können.
  • Die Fähigkeit, die Umgebung so zu gestalten, dass nachahmendes Lernen möglich ist (Strukturierung von Material und Situationen).

Heilpädagogische Maßnahmen können gruppenübergreifend stattfinden und orientieren sich an den Themen der Kindergartenarbeit; diese hat auch behinderten Kindern innerhalb ihrer jeweiligen geistig-seelisch-leiblichen Möglichkeiten gesunde Entwicklungen zu ermöglichen. Eine spezifische Therapie ist im Kindergarten nicht vorgesehen.

 

Die räumlichen Bedingungen müssen so sein, dass ein reizarmer Raum (kleiner Gruppenraum, Schlafraum) verfügbar ist und das Kind die Möglichkeit hat, sich in ruhigere Ecken zurückzuziehen.

 

Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Eltern, bei der auch spontane Gespräche und Berichte möglich sind, ist eine wichtige Voraussetzung für eine ungestörte Entwicklung des behinderten Kindes.

 

Kindergarten Haus Regenbogen Bretten e.V.  | Bismarckstraße 18 | 75015 Bretten | 07252/9008840