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Träger der Einrichtung

 

Träger des Kindergartens ist der Verein „Kindergarten Haus Regenbogen Bretten e.V. – Verein für eine freie Pädagogik“. In diesem Verein haben sich Eltern und andere am Wohl des Kindergartens Haus Regenbogen interessierte Personen zusammengeschlossen.

 

Er wurde im Sommer 1992 gegründet und ist im Vereinsregister Bretten unter der Nummer VR 258/1992 registriert. Vom Finanzamt Bruchsal ist er, zuletzt mit einem Bescheid vom 28.06.2006 unter der Steuernummer 30073 / 41074 als Körperschaft anerkannt, die wegen der „Förderung der Erziehung“ (Nr. 5 der Anlage 7 EStrR) besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgt. Mitgliedsbeiträge und Spenden an den Verein sind damit steuerlich abzugsfähig.

 

Der Verein ist als „Träger der freien Wohlfahrtspflege“ anerkannt, er ist keinem übergeordneten Verein oder sonstigen Institutionen angeschlossen oder sonst wie verbunden.

 

In dem Verein gibt es die Möglichkeit der ordentlichen und fördernden Mitgliedschaft. Die ordentlichen Mitglieder wählen in der Mitgliederversammlung den Vorstand, der den Verein nach außen vertritt. Der Vorstand ist an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

Die Leitung des Vereins und des Kindergartens obliegt dem Vorstand, der Kindergartenleitung und der Verwaltungsleitung.

 

Die Details der Vereinsstruktur sind der Satzung zu entnehmen; ihre letzte Revision erfolgte im November 2005.

 

Der Vorstand des Vereins hat als Träger des Kindergartens die folgenden Aufgaben:

  • Arbeitgeberfunktion für alle im Kindergarten beschäftigten Personen, d.h. Einstellung, Entlassung, vertragliche Regelungen, Bezahlung, Dienst- und Fachaufsicht (betreffend z.B. Umsetzung der pädagogischen Konzeption, Fortbildung, Dienstplan), Genehmigung von Sonderurlaub und Fortbildungen, Versicherung
  • Regelmäßiger Austausch mit den ErzieherInnen
  • Steuerung und Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten, wie z.B.
    • Öffentliche Zuschüsse für den laufenden Betrieb beantragen und abrechnen
    • Elternbeiträge festlegen und einziehen, hierbei auch Mitentscheidung bei der Belegungsstruktur des Kindergartens
    • Sonstige Einnahmen (Spenden, Basare, Veranstaltungen)
    • Regelung finanzieller Verpflichtungen
    • Festlegung des regelmäßigen monatlichen Handgeldes, über das das MitarbeiterInnenteam eigenverantwortlich verfügt
    • Entscheidung über Sonderausgaben und Anschaffungen
  • Sicherstellung der Gebäudeerhaltung
  • Sicherstellung aller sonstigen Notwendigkeiten zum laufenden Kindergartenbetrieb (z.B. Betriebserlaubnis, Versicherungen, ggf. Koordinierung der Elternarbeit)
  • Erfüllen von Verträgen (z.B. Erbbaurecht, Darlehen)
  • Vertretung des Kindergartens nach außen, z.B. Kontakte zu anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit für Kindergarten und Verein
  • Koordination, Führung und Repräsentanz des Tagesgeschäfts durch die Verwaltungsleitung.  
  • Pädagogische Leitung durch die Kindergartenleitung

 

Der Vorstand beschließt und kontrolliert seine Arbeit auf etwa monatlichen Vorstandssitzungen. Eltern können dem Vorstand bei Bedarf besondere Anliegen im Rahmen einer Vorstandssitzung darlegen. Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung – diese wird mindestens zweimal im Jahr einberufen - rechenschaftspflichtig.

 

Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Mitarbeit der Eltern ist für einen Kindergarten, der aus einer Elterninitiative entstanden ist und in freier Trägerwirtschaft betrieben wird, eine wichtige Säule für den Bestand und die weitere Entwicklung der Einrichtung.

 

Eltern sollen über die Tätigkeit im Trägerverein (Mitgliederversammlung und Vorstand) die Geschicke des Kindergartens mitbestimmen. Eine Mitgliedschaft im Verein ist seit Ende 2006 zur Pflicht erhoben worden. Möglich ist darüber hinaus eine Mitarbeit im Vorstand.

Eltern können sich in regelmäßig stattfindenden Elternabenden und in Einzelgesprächen mit den ErzieherInnen über die Arbeit im Kindergarten und speziell über die Entwicklung ihres Kindes informieren.

 

Eltern sollen bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern im Kindergarten und bei öffentlichen Veranstaltungen mitarbeiten.

Eltern sind beteiligt an der Instandhaltung von Haus und Garten bzw. an anderen handwerklichen Tätigkeiten für den Kindergarten.

Zur Kontaktpflege außerhalb des Kindergartens ist seit dem Frühjahr 2007 die Einrichtung eines Elternstammtisches vorgesehen.

 

Finanzieller Rahmen

Die Gesamtausgaben des Kindergartens belaufen sich im Moment auf ca. 255.000 EURO im Jahr, mehr als 3/4 hiervon entfallen auf Personalkosten. Auf der Einnahmenseite sind die Zuschüsse der Stadt Bretten (63 % auf die Gesamtausgaben) zu nennen.

 

Die Differenz zwischen den Ausgaben und den Zuschüssen muss vom Kindergarten selber durch Einnahmen wie Spenden und Basare und vor allem durch die Elternbeiträge gedeckt werden.

 

Im Gegensatz zu den Kindergärten in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft hat der Kindergarten Haus Regenbogen keinen finanzkräftigen Träger im Hintergrund, der durch weitere Zuschüsse die Höhe der Elternbeiträge reduzieren würde.

 

Um die Gesamtkosten des Kindergartens und damit die Höhe der finanziellen Elternbeiträge in Grenzen zu halten, wird ein Teil der im Kindergarten notwendigen Arbeiten durch Elternarbeit erledigt. Die Beteiligung an der Elternarbeit (3 Std. je Monat für Elternpaare) ist verpflichtender Bestandteil des Elternbeitrages. Hierüber soll neben der finanziellen Entlastung gleichzeitig einer Entwicklung vorgebeugt werden, dass Eltern ihre Kinder lediglich im Kindergarten abliefern und am weiteren Geschehen keinen Anteil nehmen. Seit der 2. Hälfte des Jahres 2006 wurde aufgrund finanzieller Notlagen des Vereins eine geringfügige Zuzahlung der Eltern von Kindern ab dem 3. Lebensjahr zur jeweils stattgefundenen Eurythmie erbeten.

 

Kindergarten Haus Regenbogen Bretten e.V.  | Bismarckstraße 18 | 75015 Bretten | 07252/9008840